Trennung und Eigentum: Ein Leitfaden für Immobilien während der Scheidung

Eine Scheidung ist ein komplexer Prozess, der verschiedene Lebensbereiche betrifft, darunter auch gemeinsamer Besitz und Immobilien. In diesem Blog-Artikel beleuchten wir die entscheidenden Aspekte, die bei der Aufteilung von Immobilien während einer Scheidung eine Rolle spielen.

Welche Absicherungen bieten Ehevertrag und Gütertrennung bei der Vermögensaufteilung bei einer Scheidung mit einem Haus?

Die Aufteilung von Immobilien gehört zu den herausforderndsten Aufgaben bei einer Scheidung. Hierbei ist es wichtig zu klären, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Wenn beide Ehepartner eingetragen sind, besteht gemeinsames Eigentum. Haben die Eheleute keinen Ehevertrag abgeschlossen, dann gilt in Österreich der gesetzliche Güterstand der Gütertrennung. Bei einer Scheidung werden die ehelichen Ersparnisse und das Gebrauchsvermögen im Rahmen der Vermögensaufteilung aufgeteilt. Zum Gebrauchsvermögen zählen auch der Hausrat und die Immobilie, dabei spielt es keine Rolle, ob sie das Eigentum des Ehepaares oder nur eines Ehepartners ist.

Welche Optionen bei gemeinsamem Eigentum gibt es?

  • Nutzung der Immobilie: Ein Partner kann die Immobilie nutzen, während der andere ausbezahlt wird oder eine andere Ausgleichsvereinbarung getroffen wird. Bei der Auszahlung muss die Liquidität für die Auszahlung vorhanden sein
  • Teilung der Immobilie: In manchen Fällen kann die Immobilie auch physisch geteilt werden, wobei jeder Partner einen Anteil erhält.
  • Verkauf der Immobilie: Die Immobilie kann verkauft werden, und der Erlös wird zwischen den Ehepartnern fair aufgeteilt.

Wenn Sie sich in einer Scheidungssituation mit Immobilienbeteiligung befinden, ist es ratsam, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Gerne helfen wir Ihnen nicht nur bei der Bewertung und dem Verkauf Ihrer Immobilie, sondern auch dazu beitragen, den Prozess reibungslos und fair zu gestalten.

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